Was ist die Kirchenverwaltung überhaupt?
Die Kirchenverwaltung vertritt als gewähltes Gremium zusammen mit dem Pfarrer die Örtliche Kirchenstiftung und Pfarrei in rechtlichen Angelegenheiten.
Sie arbeitet eng mit dem Pfarrgemeinderat zusammen, der wiederum den Pfarrer in seelsorglichen Fragen berät und untzerstützt.
Die Kirchenverwaltung wird von den Gläubigen der Pfarrei für 6 Jahre gewählt.
Welche Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?
Die Aufgaben sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschliessende Überwachung des beschlossenen Budgets.
Zu den weiteren Aufgaben der Kirchenverwaltung gehören auch z.B.
- Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
- Anerkennung der Jahresrechnung
- Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
- Beantragung von Zuschüssen
- Beratung und Beschluss von durchzuührenden Baumaßnahmen
- Es gibt somit immer sehr vielfältige und interessante Aufgaben zu bewältigen.